18. EU-Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten

Am 19. Juli 2025 hat die EU ihr 18. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es trat am Folgetag in Kraft. Ziel ist vor allem die Einschränkung russischer Einnahmen aus dem Ölgeschäft und die Schwächung des russischen Finanzsektors.

Kernpunkte sind die Anpassung des Ölpreisdeckels, ein Importverbot für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl sowie Sanktionen gegen am Öltransport beteiligte Unternehmen bei Überschreiten des Preisdeckels.

Die EU listet über 100 Schiffe, 22 weitere Banken sowie zahlreiche Personen, Unternehmen und Organisationen – darunter erstmals auch chinesische Finanzinstitute. Betroffen sind die Suifenhe und Heihe Rural Commercial Bank, die für Sanktionsumgehungen identifiziert wurden.

China reagierte mit scharfer Kritik, kündigte rechtliche Schritte an und drohte mit Gegensanktionen.

Wichtig für Unternehmen mit aktiven Russlandgeschäft: Es werden auch neue Negativcodierungen geben, die bei künftigen Zollanmeldungen zwingend zu beachten und einzuhalten sind.

Quellen:

ABl. EU L 2025/1494 vom 19. Juli 2025, Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

BAFA-Website zum Russland-Embargo