Wir überwinden Grenzen

Wer international erfolgreich sein will, der muss neue Wege beschreiten. Wege, die Grenzen überwinden und Strukturen verändern. Wann immer Grenzen überschritten und Handelsbeziehungen enger werden, wird auch die Rechtslage komplexer. Wir sind Ihr Partner auf diesem Weg. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerische Zukunft vorteilhaft gestalten können. Wir beraten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.

Mit unserem TÜRKEI DESK in Hamburg bieten wir Ihnen zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - für Ihren erfolgreichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei mit deren Anrainerstaaten.

2011 gründete Rechtsanwalt Thomas Peterka die Zollkanzlei in der City von Hamburg. Davor arbeitete er viele Jahre lang als Zollinspektor in der Bundesfinanzverwaltung und als Berater für mittelständische Unternehmen und Konzerne. Seine Stärke: Er kennt sich auf beiden Seiten hervorragend aus und steht zusammen mit seinem Team den Unternehmen in einem sich stetig verändernden Umfeld beratend zur Seite.

Die Philosophie der Zollkanzlei

Wir sind Menschen, die Menschen beraten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zeichnen uns und unsere Arbeit aus. Neben der klassischen Anwaltstätigkeit suchen wir auch immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Als Partner auf Ihrem Weg möchten wir mehr als reiner Geschäftskontakt sein. Freundlichkeit ist daher jenes Attribut, auf das Sie zu jeder Zeit in der Zollkanzlei Peterka stoßen werden. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung durch Ihren Zollexperten für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nur eine vorausschauende Beratung mindert Risiken und eröffnet Chancen.

Aktuelles

Deutsche Anträge auf Zollaussetzungen und Kontingente zum 1. Juli 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet derzeit die deutschen Anträge für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente vor, die im Rahmen der nächsten halbjährlichen Verhandlungsrunde der EU eingebracht werden sollen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2026 wirksam werden.

EU startet Evaluierung der Ursprungsregeln – Konsultation angekündigt

Die Europäische Kommission hat im August 2025 eine Initiative zur umfassenden Evaluierung der EU-Ursprungsregeln vorgestellt. Mit der Untersuchung will Brüssel klären, ob die bestehenden Regelungen auch künftig noch zweckmäßig sind – insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, veränderter globaler Lieferketten und neuer handelspolitischer Maßnahmen wie dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).

Energie- und Stromsteuer: Große Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz soll zum 1. Januar 2026 kommen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht. Damit wird die letztlich gescheiterte Gesetzesinitiative zur Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts aus der letzten Legislatur (BT-Drucksache 20/12351) erneut aufgegriffen, so dass es nun doch zu den dringend notwendigen Anpassungen des aktuellen Rechtsrahmens kommen könnte.

18. EU-Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten

Am 19. Juli 2025 hat die EU ihr 18. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es trat am Folgetag in Kraft. Ziel ist vor allem die Einschränkung russischer Einnahmen aus dem Ölgeschäft und die Schwächung des russischen Finanzsektors.