Ihr Zollexperte: Andreas Clouth

Andreas Clouth kennt als ehemaliger Betriebsprüfer sowohl die Abläufe in der Zollverwaltung als auch die der Unternehmen. Diese Kenntnisse konnte er nicht nur in der Beratung einbringen, sondern auch als Steuerreferent für indirekte Steuern bei einem international tätigen Energieversorgungsunternehmen.

Sein Lebenslauf

Geboren und aufgewachsen in Köln, begann er seine Ausbildung zum Zollinspektor im Jahr 2001 einige Kilometer rheinabwärts in Düsseldorf. Nach seinem Studium zum Diplom- Finanzwirt (FH) in Münster war er zunächst als Betriebsprüfer für Außenwirtschaftsrecht und Zölle tätig, später dann auch für Verbrauchsteuern. Nach rund 10 Jahren in der Zollverwaltung entschied er sich, die Seiten zu wechseln und schloss sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young an, wo er nach kurzer Zeit zum Manager und Prokuristen ernannt wurde. 2016 erfolgte dann der Wechsel zu einem international tätigen Energieversorgungskonzern, wo Andreas Clouth als Steuerreferent für (inter-)nationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der indirekten Steuern zuständig war. 2018 wechselte er wieder zurück in die Beratung, wo er bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft als Senior Manager und Prokurist Mandanten vorwiegend im Bereich der Energie- und Alkoholsteuer beraten hat, bevor er dann in 2021 als Angestellter zur Zollkanzlei Peterka wechselte.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strom- und Energiesteuerrecht, Steuerbefreiungen und -entlastungen
  • Zollrecht

Neben der Beratung im Zusammenhang mit der prozessualen Abläufen im Unternehmen liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit daneben auch auf der Datenanalyse von zoll- und verbrauchsteuerrechtlich relevanten Daten. Hierzu setzt er - wie auch die Zoll- und Finanzverwaltung- die Analysesoftware IDEA ein.

Aktuelles

EuGH-Urteil zum Begriff und zur Feststellung eines "unvorhersehbaren Ereignisses"

Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat sich in seiner kürzlich ergangene Entscheidung vom 18. April 2024 in der Rechtssache Girelli Alcool Srl (C‑509/22) mit dem in der nicht mehr gültigen Verbrauchsteuer-Systemrichtline 2008/118/EG verwendeten Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses auseinandergesetzt.

Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) zur Modernisierung und zum Bürokratierabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Strom- und Energiesteuer: Aktueller Überblick zu den Änderungen bei den Steuerbegünstigungen zum 01. Januar 2024

Das Strom- und Energiesteuerrecht hat zum 1. Januar 2024 eine Reihe von Änderungen erfahren, welche die Mehrheit der bislang steuerlich begünstigten Unternehmen betreffen.

EMCS: Neue Verfahrensanweisung 09. Februar 2024

Die Zollverwaltung hat die neue EMCS-Verfahrensanweisung mit Stand 09. Februar 2024 (Release 2.5.1) veröffentlicht.