Ihr Zollexperte: Andreas Clouth

Andreas Clouth kennt als ehemaliger Betriebsprüfer sowohl die Abläufe in der Zollverwaltung als auch die der Unternehmen. Diese Kenntnisse konnte er nicht nur in der Beratung einbringen, sondern auch als Steuerreferent für indirekte Steuern bei einem international tätigen Energieversorgungsunternehmen.

Sein Lebenslauf

Geboren und aufgewachsen in Köln, begann er seine Ausbildung zum Zollinspektor im Jahr 2001 einige Kilometer rheinabwärts in Düsseldorf. Nach seinem Studium zum Diplom- Finanzwirt (FH) in Münster war er zunächst als Betriebsprüfer für Außenwirtschaftsrecht und Zölle tätig, später dann auch für Verbrauchsteuern. Nach rund 10 Jahren in der Zollverwaltung entschied er sich, die Seiten zu wechseln und schloss sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young an, wo er nach kurzer Zeit zum Manager und Prokuristen ernannt wurde. 2016 erfolgte dann der Wechsel zu einem international tätigen Energieversorgungskonzern, wo Andreas Clouth als Steuerreferent für (inter-)nationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der indirekten Steuern zuständig war. 2018 wechselte er wieder zurück in die Beratung, wo er bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft als Senior Manager und Prokurist Mandanten vorwiegend im Bereich der Energie- und Alkoholsteuer beraten hat, bevor er dann in 2021 als Angestellter zur Zollkanzlei Peterka wechselte.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strom- und Energiesteuerrecht, Steuerbefreiungen und -entlastungen
  • Zollrecht

Neben der Beratung im Zusammenhang mit der prozessualen Abläufen im Unternehmen liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit daneben auch auf der Datenanalyse von zoll- und verbrauchsteuerrechtlich relevanten Daten. Hierzu setzt er - wie auch die Zoll- und Finanzverwaltung- die Analysesoftware IDEA ein.

Aktuelles

Stromsteuer: BFH-Urteil zur Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Mit Urteil vom 15. November 2022, VII R 29/21 (VII R 17/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Zinsanspruch fortgeführt und die Verzinsung zu Unrecht erhobener Steuerbeträge auch für fakultative Steuerbegünstigungen bei der Stromsteuer bestätigt.

Stromsteuer: Neues GZD-Schreiben mit „Informationen zur quotalen Zuordnung steuerfreier Strommengen“

Die Generalzolldirektion (GZD) hat am 30. Mai 2023 ein neues Informationsschreiben zur quotalen Zuordnung steuerfreier Strommengen veröffentlicht.

EuGH: Umfang der Steuerbefreiungen für Strom zur Stromerzeugung bei Kohlekraftwerken

Der EuGH hat mit Urteil vom 9. März 2023 in der Rechtssache RWE Power Aktiengesellschaft (C‑571/21) Stellung bezogen zum Umfang von Steuerbefreiungen für „Strom zur Stromerzeugung“ bei Kohlekraftwerken und dabei den Anwendungsbereich der Steuerbegünstigung deutlich weiter interpretiert als die deutsche Zollverwaltung.

Verspätete Umsetzung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über EMCS in einigen Mitgliedstaaten

Durch die neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sind verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse des steuerrechtlich freien Verkehrs ab dem 13. Februar 2023 mit einem vereinfachten elektonischen Verwaltungsdokument (EMCS) zu befördern.