Zollsenkungen im Bereich der Informationstechnologie

Ab dem 1. Juli 2016 wird es bis zum Jahr 2019 Zollsenkungen im Bereich der Informationstechnologie geben, dies hat der Rat der Europäischen Union mit seinem Beschluss (EU) 2016/971 vom 17. Juni 2016 beschlossen.

Der Beschluss betrifft den Abschluss eines Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) im Namen der Europäischen Union.

Die begünstigten Waren der Informationstechnologie entnehmen Sie bitte der Anlage A dieses Beschlusses (siehe ab Seite 7 des Amtsblattes der EU L 161) oder der aktualisierten Kombinierten Nomenklatur (KN), die zwischenzeitlich durch die EU-Kommission aktualisiert wurde (siehe ab Seite 36 des Amtsblattes der EU L 170).

Quellen:

ABl. EU L 161 vom 18. Juni 2016, Seite 2, Beschluss (EU) 2016/971 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss eines Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) im Namen der Europäischen Union

ABl. EU L 170 vom 29. Juni 2016 Seite 36, Durchführungsverordnung (EU) 2016/1047 der Kommission vom 28. Juni 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif