Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sind ab dem 1. Januar 2021 verpflichtet der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Bundesanstalt) bestimmte Auskünfte zu erteilen, die diese zur Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben benötigt.