Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.
Das Verfahren zum Nachweis des Unionscharakters von Waren wird ab dem 01. März 2024 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.
Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.
Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.