Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.
Das Verfahren zum Nachweis des Unionscharakters von Waren wird ab dem 01. März 2024 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.
Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.