Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (auch rückwirkend vom 30. Januar 2020) sofort befreit sind. Die Regelung soll vorerst bis zum 31. Juli 2020 gelten.