Im Amtsblatt der EU ist bekanntgegeben worden, dass das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft am 1. Februar 2019 in Kraft treten wird.
Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 331 vom 28. Dezember 2018, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.
Die Zollverwaltung informiert darüber, dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 ein "Hauptzollamt Hamburg" durch Zusammenlegung zweier bisheriger Hauptzollämter errichtet wird.
Im Amtsblatt (EU) Nr. C 325/6 vom 14. September 2018 wurde die neue Matrix veröffentlicht, die den aktuellen Stand der diagonalen Kumulierung zu den Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle wiedergibt.