Die UZK-Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (kurz UZK-IA) wird zum 1. Oktober 2019 angepasst. Geändert werden u.a. einige Bestimmungen zur Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, zum Versandverfahren wie auch zum Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union.