Weiterhin Unterlagencodierung Y044 bei der Anmeldung zum Verfahren 42/63

Die Zollverwaltung weist in ihrer ATLAS-Info darauf hin, dass die die Unterlagencodierung Y044 bei der Anmeldung zum Verfahren 42/63 (zollrechtlich freier Verkehr mit anschließender steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Lieferung) trotz Aufhebung von zwei älteren ATLAS-Infos bestehen bleibt.

Die Unterlagencodierung Y044 dient als Anmeldung für den Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die eingeführten Gegenstände dazu bestimmt sind, aus dem Einfuhrmitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versandt zu werden. Der Code ist in Feld 44 des Einheitspapiers (Besondere Vermerke/ Vorgelegte Unterlagen/ Bescheinigungen und Genehmigungen ) bzw. im entsprechenden Freitextfeld der ATLAS-Zollanmeldung einzutragen.

Beachten Sie bitte, dass die Info 1716/18 zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurde, siehe Newseintrag vom 13. April 2018 der Zollkanzlei.

Quelle:
ATALS-Info 1716/18 vom 26. März 2018