Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Unternehmen, die mit einer EMCS-Software eines Softwareanbieters arbeiten, müssen dafür Sorge tragen, dass der Releasewechsel von EMCS 2.3 nach EMCS 2.4 bei deren Softwareanbieter spätestens am 22. November 2020 stattgefunden hat.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Klarstellungen hinsichtlich der bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in Deutschland entstehenden Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vorgenommen.
Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Folgen der Coronavirus-Epidemie ein sog. Maßnahmenpaket beschlossen, welches auch steuerliche Erleichterungen im Bereich der durch die Zollverwaltung verwalteten Verbrauchsteuern umfasst. Die Maßnahmen werden hierbei laufend aktualisiert, weshalb sich eine regelmäßige Lektüre der Informationsquellen empfiehlt.