Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer dürfen den gewonnenen Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt haben, aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermitteln. Diese Rohstoffliste mit Ausbeutesätzen wir mit Wirkung ab dem 1. Mai 2022 aktualisiert.