Mit Urteil vom 15. November 2022, VII R 29/21 (VII R 17/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Zinsanspruch fortgeführt und die Verzinsung zu Unrecht erhobener Steuerbeträge auch für fakultative Steuerbegünstigungen bei der Stromsteuer bestätigt.