Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. September 2014 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, dass die EU-Kommission die in § 28 Abs. 1 des EnergieStG geregelte Steuerbefreiung für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe, die verheizt oder zum Antrieb begünstigter Anlagen verwendet werden, genehmigt hat.