Aktuelles

Strom- und Energiesteuerrecht

Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) - Neue Meldeschwellen ab dem 1. Januar 2024

Die beihilferechtlich notwendige Novellierung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) wurde umgesetzt und geht mit dem Herabsetzen der sog. Meldeschwellen für die meisten beihilferechtlich relevanten Begünstigungen in 2024 auf 100.000 Euro einher.

Stromsteuer: Keine Steuerbefreiung für Stromverbräuche eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

Der BFH hat sich mit Beschluss vom 20. Juni 2023 (VII R 2/21) zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für Stromverbräuche eines Netzbetreibers in Umspannanlagen geäußert und die Stromsteuerbefreiung hierfür im Ergebnis versagt.

Energiesteuer, Stromsteuer: Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen zum 31. Dezember 2023

Das Ende des sog. Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG / § 55 EnergieStG) sowie der vollständigen Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a Absatz 6 EnergieStG) zum 31. Dezember 2023 wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 361; BGBl. 2023 I Nr. 362 und BGBl. 2023 I Nr. 363) bekanntgegeben.

Stromsteuerrechtliche Änderungen bei Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas

Bereits am 01. Oktober 2023 kam es aus beihilferechtlichen Gründen zu einer Änderung bei der Energiesteuerbefreiung bei § 28 Energiesteuergesetz, die nun Folgeänderungen nach sich ziehen wird.