Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 05. April 2022 (veröffentlicht am 28. Juli 2022) darüber entschieden, wann die Festsetzungsfrist bei Aufnahme von (branntwein-)steuerpflichtigen Erzeugnissen in ein Steuerlager beginnt und wie in diesem Zusammenhang das Merkmal "nachweislich versteuert" auszulegen ist.