Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) zum 1. Juli 2016 sind Empfänger zur Meldung der ihnen gewährten Steuerentlastungen und in Anspruch genommener Steuerbegünstigungen gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt verpflichtet.