Die EU hat beschlossen, den grenzüberschreitenden Verkehr von Arzneimitteln zwischen der EU und Drittländern stärker zu überwachen. Betroffene Arzneimittel sind solche, die Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Feststellung, dass Ephedrin oder Pseudoephedrin enthaltende Arzneimittel als Ersatzstoffe zur unerlaubten Drogenherstellung außerhalb der EU abgezweigt werden.