Referenten-Entwurf zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetpräsenz den Referenten-Entwurf zur Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz sowie zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung veröffentlicht.

Mit der Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz werden die erforderlichen Regelungen für die betroffenen Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz erlassen. Aufgrund dieser Verordnung kann die Bundesfinanzverwaltung die Erhebung, Bearbeitung, Speicherung, Weiterleitung und Löschung der Informationen gewährleisten, um den Anforderungen der Kommission ab dem 1. Juli 2016 nachzukommen.

Durch punktuelle Anpassungen der betroffenen Regelungen der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung soll dies umgesetzt werden.

Für die Wirtschaft bedeutet dies ein zusätzlicher Aufwand in Form von bestimmten Anzeigen bei der Inanspruchnahme von bestimmten Steuervergünstigungen.

Der VKU hat sich insbesondere noch mit zusätzlich enthaltenen Änderungsplänen des BMF zur Steuerbefreiung des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG für kleine KWK-Anlagen befasst. In einer Pressemitteilung vom Januar 2016 sieht es die geplanten Änderungen, die zur Einschränkung der Steuerbefreiung führen würden, sehr kritisch und will daher gegen die Einführung dieser Änderungen vorgehen.

Quellen:

BMF Mitteilung vom 7. Januar 2016 zum Referentenentwurf

Referentenentwurf

VKU Pressemitteilung vom Januar 2016