Neue Erläuterung und geänderte Amerkung im Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur)

In der Kombinierten Nomenklatur (KN) wurde im Bereich Olivenöl (Pos. 1509 und 1510) die Zusätzliche Anmerkung 2 geändert, welche mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Außerdem wurde in den Erläuterungen zur KN zu  Kapitel 2 eine weitere Erläuterung für Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse aufgenommen.

In den Erläuterungen wurde zu Kapitel 2 (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse) unter der Überschrift „Allgemeines“ die folgende Nummer 6 angefügt:

„6.  Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, die Konservierungsstoffe, Stabilisatoren oder Antioxidantien enthalten, die zugefügt wurden, um den Verderb dieser Erzeugnisse aufzuhalten, bleiben in diesem Kapitel.“

Quellen:

ABl. EU L 244 vom 13. September 2016, Seite 1, Durchführungsverordnung (EU) 2016/1638 der Kommission vom 6. September 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Abl. EU C 334 vom 10. September 2016, S. 3, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2016/C 334/03)