Format und Aufbau der Steuer-Identifikationsnummern (tax identification numbers — TIN) in der EU

Im Amtsblatt der EU C 481 vom 23. Dezember 2016 ist das Format und der Aufbau der Steuer-Identifikationsnummern (tax identification numbers — TIN) in der EU bekanntgegeben worden.

Die Auflistung erfolgt nach Mitgliedstaaten in zwei getrennten Tabellen:

1. TIN für natürliche Personen

2. TIN für juristische Personen

Die Identifikationsnummer (neue TIN – kurz: IdNr.): wird in Deutschland natürlichen Personen seit 2008 ausgestellt und besteht aus 11 Ziffern. Diese TIN wird die alte TIN in Zukunft ersetzen (Steuernummer). Derzeit sind jedoch beide Nummern rechtsgültig.

Für juristische Personen gibt es derzeit noch keine TIN in Deutschland.

Informationen zu TIN in allen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der EU-Kommission (GD TAXUD): TINs nach Ländern.

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