Brexit: Politische Einigung auf einen Handels- und Kooperationsvertrag

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und Großbritannien auf einen Handels- und Kooperationsvertrag geeinigt, der am 1. Januar 2021 vorläufig angewandt werden soll und das Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien nach dessen vollständigem Austritt aus der EU regeln wird.

Die Europäische Kommission bereitet nun den Weg für eine schnelle vorläufige Anwendung vor. Zugleich ist der Vertrag vom EU-Parlament wie auch den Mitgliedstaaten zu ratifizieren, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der gesamte Vertragstext und weitere Informationen stehen auf der Website der Kommission zur Verfügung.

Für Fragen zum Warenverkehr EU-Großbritannien sprechen Sie gern RA Thomas Peterka an.

Quelle:

Pressemitteilung vom 24. Dezember 2020 der Europäischen Kommission "EU-UK Trade and Cooperation Agreement: protecting European interests, ensuring fair competition, and continued cooperation in areas of mutual interest"