Berichtigung der Verordnung zu Einfuhrverboten für Waren von der Krim und aus Sewastopol

Die EU hat die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 vom 23. Juni 2014 , mit der die Einfuhrverbote von Waren mit Ursprung auf der Krim bzw. in Sewastopol eingeführt worden ist, berichtigt.

Es wurde klargestellt, dass das Einfuhrverbot nicht für Altverträge gilt, die vor dem 25. Juni 2014 geschlossen worden sind und nicht erst ab dem 26. September 2014. Hier wich die Verordnung vom GASP-Beschluss im Wortlaut ab. Zudem wurde der Bezug auf die zu erfüllenden Urpsrungsregeln auf die VO (EU) Nr. 374/2014 eingeschränkt.

Quellen:

ABl. EU L 197 vom 4. Juli 2014 S. 87

Eigene Mitteilung vom 25. Juni 2014