Begründung zur Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Am 5. November 2014 wurde die Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nunmehr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Begründung zur Verordnung zur Änderung der SpaEfV bekannt gemacht.

Die Änderungsverordnung ist demnach erforderlich geworden, um konkretisierende und klarstellende Vorgaben sowie Verfahrenserleichterungen zur Anwendung der Vorgaben über die Nachweisführung bei der Einführung und dem Betrieb von Energiemanagementsystemen und Umweltmanagementsystemen oder – im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – von alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in die SpaEfV aufzunehmen.

Quellen:
BAnz AT 14. November 2014 B1

Newsmitteilung vom 5. November 2014 der Zollkanzlei