BAFA wird als internationale Projektstelle für die Abstimmung bei der Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck benannt

Das BAFA wird künftig dafür sorgen, dass im Rahmen der Wirksamen Umsetzung des Vertrag über den Waffenhandel (ATT) eine ordnungsgemäße Abstimmung und Koordinierung in Projekten erfolgt, die Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betreffen.

Mit dem Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel hat das BAFA die Aufgabe übertragen bekommen, die hohen gemeinsamen internationale Standards zur Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu koordinieren und bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen mitzuwirken.

Im Rahmen des o.a. Beschlusses sollen gezielte Projekte der Union dazu dienen, eine Reihe von Staaten beim Ausbau ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers zu unterstützen und die Stärkung des Bewusstseins und der Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel zu fördern (vgl. Art. 1 des Beschlusses)

Die technische Durchführung von diversen Projektmaßnahmen erfolgt durch das BAFA und Expertise France. Die Mittel für das Gesamtprojekt belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 8 368 151,36 EUR.

Quelle:

Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel