BAFA: Leitfaden für Technologietransfer und Non-Proliferation (Stand: Juni 2016)

Das BAFA hat einen neuen Leitfaden zum exportkontrollrechtlichen Umgang mit Technoligetransfer und Non-Proliferation herausgebracht. Im Fokus steht die Ausfuhr von Technologie und die Erbringung von technischer Unterstützung.  

Technologie und Software können als „Dual-Use-Güter“ klassifiziert werden, obgleich zu diesen Gütern nach dem Zollrecht keine Zolltarifnummer existiert und diese mithin in einer Ausfuhrzollanmeldung und im Umschlüsselungsverzeichnis nicht erscheinen.

Die klassische Ausfuhrkontrolle ist auf die „körperlichen“ Handelsgüter ausgerichtet, weshalb die Bedeutung von „Software und Technologie“ oft verkannt wird. Daher ist bei diesen Gütern besondere Sorgfalt geboten. Für jegliche Technologie die an Dritte und insbesondere in das Ausland übermittelt wird, ist eine eigenständige Güterlistenprüfung und eine Prüfung nach dem Exportkontrollrecht vorzunehmen. 

Ganz im Zeichen der Zeit geht das BAFA mit dem neuen Leitfaden auch auf aktuelle Themen wie Cloud-Computing ein. 

Quelle:

BAFA-Leitfaden Technologietransfer und Non-Proliferation (Stand: Juni 2016)