Aussetzung einiger APS-Zollpräferenzen ab dem 1. Januar 2017

Im Amtsblatt der EU Nr. L 62 vom 9. März 2016 wurde eine Durchführungsverordnung der Kommission (2016/330) veröffentlicht, mit der einige APS-Zollpräferenzen ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 ausgesetzt werden.

Betroffen sind die Länder:

  • Indien
  • Indonesien
  • Kenia und
  • Ukraine

Welche einzelnen Waren betroffen sind, entnehmen Sie bitte direkt dem Amtsblatt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass eine Präferenz ausgesetzt wird, wenn der durchschnittliche Wert dieser aus dem APS- begünstigten Land in die Union eingeführten Waren drei Jahre hintereinander die in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Schwellenwerte übersteigt.

Quelle:

ABl. EU L 62 vom 9. März 2016, Seite 9, DVO (EU) 2016/330 der Kommission vom 8. März 2016