Am 17. Juli 2015 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie ist seit dem 18. Juli 2015 in Kraft. Sie dient der Einführung von Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern der Kommunikationsüberwachung sowie der Einführung von Genehmigungs- und Unterrichtungspflichten für das Erbringen technischer Unterstützung hierfür.
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Lücken bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik geschlossen.
Die Ausfuhr von Kriegswaffen sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten sollen künftig nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (sog. Post-Shipment-Kontrollen), dies beschloss das Bundeskabinet am 8. Juli 2015.
Das BAFA hat auf seiner Website die Übersicht über die länderbezogenen Embargos aktualisiert.