Die Kommission legt dem Europäischen Parlament einen Jahresbericht über die Tätigkeiten, Prüfungen und Konsultationen der Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ vor, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (vgl. Art. 23 Abs. 3 Verordnung [EG] Nr. 428/2009).