Bitte stimmen Sie der weiteren Zusendung unseres Zollkanzlei-Newsletters zu, was aufgrund der EU-DSGVO notwendig geworden ist, und wählen die für Sie interessanten Fachgebiete aus.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über die Verlängerung und Änderung Allgemeiner Genehmigungen (AGG) zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) und zur nicht sensitiven Irangeschäften sowie zur Ausfuhr und Verbringung bzw. Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 2/2018 zur Ausfuhr / Bestehende Waffenembargos vom 15. Januar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit gleichzeitig den Runderlass Nr. 2/2017 vom 19. Januar 2017 aufgehoben.
Die Europäische Kommission hat am 17. Januar 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union L 12/62 die Berichtigung der im vergangenen Dezember vorgenommenen Änderung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht.