Ab dem 20. März 2024 greift eine neue Verpflichtung für Ausführer bestimmter Güter und Technologien, dass in den diesbezüglichen Verträgen die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen ist.
Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.
Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.
Die Zollverwaltung hat die aktuelle Version mit Stand Januar 2022 des "Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" veröffentlicht.