Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist hinsichtlich der Embargos gegenüber Eritrea geändert worden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Verzeichnis der bis zum 31. Dezember 2018 erlassenen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften sowie der zu Fragen des Außenwirtschaftsrechts veröffentlichten Runderlasse Außenwirtschaft bekannt gemacht.
Zum Jahreswechsel 2018/2019 sind im Außenwirtschaftsrecht einige Änderungen wirksam geworden, die die Aufmerksamkeit insbesondere der Exportwirtschaft erfordern.
Die Zollverwaltung informiert darüber, dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 ein "Hauptzollamt Hamburg" durch Zusammenlegung zweier bisheriger Hauptzollämter errichtet wird.