Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichte am 23. Dezember 2016 ihren Newsletter "Exportkontrolle Aktuell November/Dezember 2016".
Das BAFA hat die Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I“ und die dazugehörige Ausfüllanleitung für Ausfuhren in den Iran im Dezember 2016 aktualisiert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ aktualisiert, welches die Grundlagen der Exportkontrolle, die Antragstellung auf Genehmigung, Informationsquellen und Ansprechpartner enthält.
Die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der EG-Dual-Use-Verordung (Verordnung [EG] Nr. 428/2009) sind mit Wirkung vom 16. November 2016 aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1969 geändert worden.