Die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der EG-Dual-Use-Verordnung sind mit Wirkung ab dem 15. Dezember 2020 geändert worden.
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2020 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2021 im Amtsblatt der EU Nr. L 361 veröffentlicht.
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist mit Wirkung vom 29. Oktober 2020 in einigen Teilen geändert worden. Geändert wurden die Regelungen zur Investitionsprüfung / Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) und es wurde zugleich eine neue Ausfuhrliste veröffentlicht.