ATLAS: Änderungen bei USt-IdNr, Präferenzursprungsland, vZTA und vUA usw.

Die Zollverwaltung nimmt mit dem Wechsel auf ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 ab dem 6. März 2021 einige Änderungen in der Software vor, wovon u.a. auch die USt-IdNr, die Präferenzlandangabe und die vZTA und vUA betroffen sein werden.

1. Wegfall Datenfeld USt-IdNr.

Das Datenfeld „USt-IdNr“ und die Datenfelder zum Erwerber werden entfernt und durch die Datengruppe „Zusätzliche steuerliche Verweise“ ersetzt.

Für die im Zusammenhang mit der USt-IdNr. notwendige Angabe des betroffenen Steuerbeteiligten, wurden folgende Codes geschaffen (Codeliste A1325 (Funktionscode)):

  • FR1: Einführer
  • FR2: Erwerber
  • FR3: Fiskalvertreter

Dabei ist zu beachten, dass nur die Kombinationen FR1+FR2 sowie FR2+FR3 auftreten können. Im Einfuhrabgabenbescheid ist die Angabe der USt-IdNr. entbehrlich, was zu einer Streichung des Datenfeldes in den Nachrichten „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“ (CUSTAX), „Bescheid über die abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“ (FINTAX) und „Gründe für die nicht abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“ (NFFTAX) geführt hat.

2. Neues Feld "Präferenzursprungsland"

In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung, Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCOPED) wurde das neue Feld „Präferenzursprungsland“ aufgenommen. Wird im Rahmen der vorgenannten Zollanmeldungen eine Begünstigung mit einem Code größer / gleich 200 aus der Codeliste A1200 (Begünstigung) beantragt (z. B. Präferenz-Zollsatz), ist nun in diesem Feld in der Regel das Land einzutragen, welches im Präferenznachweis genannt ist. Bei Waren für die eine Freiverkehrsbescheinigung vorliegt, ist das Land einzutragen, für welches diese Bescheinigung ausgestellt wurde, auch wenn die Ware dort nicht ihren Ursprung hat.

Außerdem wird in dem Zuge auch die INternetanwendung EZT-Online angepasst und das bisherige Feld „Geographisches Gebiet“ durch die Felder „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt. Das bedeutet: Willman ein so präzises Ergebnis angezeigt bekommen wie bisher, sind alle drei Länderfelder auszufüllen. Wird z.B. das Präferenzursprungsland nicht mit angegeben, werden alle Präferenzmaßnahmen mit angezeigt, welche für die Ware zum maßgebenden Zeitpunkt in Frage kommen. Ist eine präferenzbegründende Unterlage nicht vorhanden, kann hier zur Eingrenzung des Ergebnisses das Ursprungsland eingetragen werden. Es ist dann allerdings nicht mehr zu erkennen, welche präferenziellen Maßnahmen für die betreffende Ware möglich wären.

3. VZTA/vUA

Das Vorliegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bzw. Ursprungsauskunft (vUA) wird in der Zollanmeldung mit der Unterlage C626 bzw. C627 angemeldet. Es wird dann erforderlich, dass zusätzlich die EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung bzw. die EORI-Nummer des Inhabers der verbindlichen Ursprungsauskunft in der Zollanmeldung angegeben wird. Dafür muss nun die neu geschaffene Unterlage

  • 9DFC „EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“ bzw.
  • 9DFD „EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“

zusätzlich angemeldet und im Feld „Nummer der Unterlage“ die entsprechende EORI-Nummer angegeben werden. Darüber hinaus können die Unterlagen C626 und C627 nun nur noch bei den Positionen der Zollanmeldung und nicht mehr auf Kopfebene angemeldet werden. Dies gilt auch für die Unterlagen 9DFC und 9DFD. Je Position können die Unterlagen C626 und 9DFC sowie C627 und 9DFD nur einmal angemeldet werden.

Weitere Details und Änderungen entnehmen Sie bitte der u.a. ATLAS-Info. Für Fragen zum Zollrecht steht Ihnen RA Thomas Peterka gern zur Verfügung.

Quelle:
ATLAS-Info Nr. 0137/21 vom 24. Februar 2021