ATLAS-Teilnehmerinformationen zur Umstellung der Zolllagerbewilligungen LC, LD und LE auf CWP

Die Zollverwaltung informiert mit der ATLAS-Teilnehmerinformation Nr. 1568/18 vom 12. März 2018 über die Umstellung der Zolllagerbewilligungen LC, LD und LE auf CWP (LC) und ersetzt gleichzeitig die ATLAS-Teilnehmerinformation Nr. 1561/18 vom 8. März 2018 aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei der Benennung der Überschriften.

Die Zolllagerbewilligungen werden zum Stichtag 1. Mai 2019 neu bewertet und auf den UZK umgestellt. Die Zolllagerbewilligung LC wird als CWP (LC) unter der alten Bewilligungsnummer im neuen Format fortgeführt.

Die Zolllagerbewilligungen LD und LE werden voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Mai 2019 widerrufen und ggf. eine neue Bewilligung CWP (LC) erteilt. Die Bewilligungen A9 des Überlassungstyps A und B sowie die Bewilligungen S9 zur vereinfachten Überführung in ein Zolllager werden nach Abschluss der Neubewertung nicht widerrufen, sondern unter der alten Bewilligungsnummer im neuen Format als Bewilligung EIR (= A9) bzw. SDE (= S9) fortgeführt.

Die Neubewertung einer Zolllagerbewilligung und einer Bewilligung A9 bzw. S9 erfolgt nicht zwingend zum gleichen Zeitpunkt, so dass die Neubewertung der Bewilligungen A9 bzw. S9 ggf. vor dem Umstellungsstichtag der Zolllagerbewilligungen erfolgen kann.

Die Bewilligungen A9 des Überlassungstyps C werden nicht widerrufen, sondern unter der alten Bewilligungsnummer im neuen Format als Bewilligung EIR (A9) fortgeführt. Hier erfolgt die Neubewertung ebenfalls zum Stichtag 1. Mai 2019.

Die weiteren Einzelheiten sind der ATLAS-Teilnehmerinformation zu entnehmen. Diese steht wie gewohnt auf der Website der Zollverwaltung unter der Rubrik „ATLAS-Publikationen“ zum Download bereit.

Quelle:

ATLAS-Teilnehmerinformation Nr. 1568/18 vom 9. März 2018