Änderung der KN 2021 aufgrund der COVID-19-Krise

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Jahr 2021 wird hinsichtlich von Waren, die zur Bekämpfung der COVID-19-Krise eingeführt werden, geändert.

Dazu wurden neue/geänderte Tarifnummern (Unterpositionen) in die KN 2021 bzw. den TARC (Arbeitstarif der EU) aufgenommen, die Medikamente, Diagnostik und Schutzausrüstung betreffen - schauen Sie dazu bitte in die Verordnung, Link unten.

Damit werden die Zollkontrollen in den Mitgliedstaaten auf Unionsebene erleichtert und harmonisiert, da diese zusätzlichen TARIC-Unterpositionen es ermöglichen, die betreffenden Waren schneller von anderen Waren derselben Unterposition zu unterscheiden und so die Auswirkungen etwaiger Verzögerungen in der Lieferkette während der COVID-19-Pandemie abzufedern.

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021.

Quelle:

ABl. EU Nr. L 431 vom 21.12.2020, S. 34–37, Durchführungsverordnung (EU) 2020/2159 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif