Änderung der Antidumping-Grundverordnung

Mit Verordnung (EU) 2017/2321 vom 12. Dezember 2017, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 338/1 vom 19. Dezember 2017 wurden die Antidumping-Grundverordnung (EU) 2016/1036 sowie die Antisubventions-Grundverordnung (EU) 2016/1037 geändert und angepasst.

Mit der Änderung wird die EU die bei der Berechnung des Dumpings gegenüber Drittländern bisher praktizierte Differenzierung nach dem Kriterium des Marktwirtschaftsstatus aufheben und eine länderneutrale Methodik schaffen. Hintergrund dieser Änderungen ist insbesondere, dass die Kommission Berichte über nennenswerte Verzerrungen, die zu einer Antidumpinguntersuchung führen könnten, erstellen, öffentlich zugänglich machen und regelmäßig aktualisieren soll. Die Änderungen betreffen vorrangig die Datenerhebung durch die Kommission, die Preisermittlung sowie Berichtspflichten. Bei der Antisubventionsgrundverordnung (VO (EU) 2016/1037) ist eine zusätzliche Konsultationsmöglichkeit der EU-Kommission mit dem betreffenden Ursprungs- bzw. Ausfuhrland eröffnet worden.

Quellen:

Amtsblatt der EU L 338/1 vom 19. Dezember 2017

Meldung vom 19. Dezember 2017 der GTAI

Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017 des BMWi