Das Bundesministerium der Finanzen hat einige redaktionelle Änderungen an den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bekanntgegeben.
Das BMF hat mit seinem Erlass vom 14. November 2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 nun den Abschluss zu den schon seit längerem geplanten Änderungen zu den GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und den GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) vorgenommen.