Änderung der Verordnung zu Einfuhrverboten für Waren von der Krim und aus Sewastopol

Die EU hat die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 vom 23. Juni 2014, mit der die Einfuhrverbote von Waren mit Ursprung auf der Krim bzw. in Sewastopol eingeführt worden ist, geändert.

Neben der Einfügung neuer Definitionen für "Vermittlungsdienste" und "technische Hilfe" sind mit den neuen Artikeln 2a bis 2d eine Vielzahl weiterer Verbote für den Geschäftsverkehr hinzugekommen. Sie betreffen vor allem neue Investitionen in die Infrastruktur in den Verkehrs-, Telekommunikations- oder Energiesektoren und der Nutzung natürlicher Ressourcen auf der Krim und in Sewastopol als auch ein Ausfuhrverbot für wesentliche Ausrüstungen und Technologien für diese Sektoren.

Quellen:

ABl. EU Nr. L 226 vom 30. Juli 2014 Seite 2, VO (EU) Nr. 825/2014 vom 30. Juli 2014

ABl. EU Nr. L 226 vom 30. Juli 2014 Seite 20, Beschluss 2014/507/GASP des Rates vom 30. Juli 2014

Eigene Mitteilung vom 7. Juli 2014