Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) zur Modernisierung und zum Bürokratierabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.
Das Strom- und Energiesteuerrecht hat zum 1. Januar 2024 eine Reihe von Änderungen erfahren, welche die Mehrheit der bislang steuerlich begünstigten Unternehmen betreffen.