Wir überwinden Grenzen

Wer international erfolgreich sein will, der muss neue Wege beschreiten. Wege, die Grenzen überwinden und Strukturen verändern. Wann immer Grenzen überschritten und Handelsbeziehungen enger werden, wird auch die Rechtslage komplexer. Wir sind Ihr Partner auf diesem Weg. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerische Zukunft vorteilhaft gestalten können. Wir beraten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.

Mit unserem TÜRKEI DESK in Hamburg bieten wir Ihnen zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - für Ihren erfolgreichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei mit deren Anrainerstaaten.

2011 gründete Rechtsanwalt Thomas Peterka die Zollkanzlei in der City von Hamburg. Davor arbeitete er viele Jahre lang als Zollinspektor in der Bundesfinanzverwaltung und als Berater für mittelständische Unternehmen und Konzerne. Seine Stärke: Er kennt sich auf beiden Seiten hervorragend aus und steht zusammen mit seinem Team den Unternehmen in einem sich stetig verändernden Umfeld beratend zur Seite.

Die Philosophie der Zollkanzlei

Wir sind Menschen, die Menschen beraten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zeichnen uns und unsere Arbeit aus. Neben der klassischen Anwaltstätigkeit suchen wir auch immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Als Partner auf Ihrem Weg möchten wir mehr als reiner Geschäftskontakt sein. Freundlichkeit ist daher jenes Attribut, auf das Sie zu jeder Zeit in der Zollkanzlei Peterka stoßen werden. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung durch Ihren Zollexperten für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nur eine vorausschauende Beratung mindert Risiken und eröffnet Chancen.

Aktuelles

Stromsteuer: Bundesregierung senkt Stromsteuer für UdPG - Entlastung nach § 9b StromStG steigt auf 20,00 Euro/MWh

Die Bundesregierung hat die Senkung der Stromsteuer für UdPG im Rahmen des Strompreispakets für produzierende Unternehmen auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro/MWh beschlossen.

Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.

BAFA: Neue FAQs zur grünen Konditionalität bei der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat umfangreiche neue FAQs zur Erfüllung der sogenannten grünen Konditionalität bei der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht.

Stromsteuer: BFH-Beschluss zur Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG bei Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom

Mit Beschluss vom 17. Januar 2023 hat der BFH sich zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG bei der Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom geäußert.

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