Wir überwinden Grenzen

Wer international erfolgreich sein will, der muss neue Wege beschreiten. Wege, die Grenzen überwinden und Strukturen verändern. Wann immer Grenzen überschritten und Handelsbeziehungen enger werden, wird auch die Rechtslage komplexer. Wir sind Ihr Partner auf diesem Weg. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerische Zukunft vorteilhaft gestalten können. Wir beraten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.

Mit unserem TÜRKEI DESK in Hamburg bieten wir Ihnen zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - für Ihren erfolgreichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei mit deren Anrainerstaaten.

2011 gründete Rechtsanwalt Thomas Peterka die Zollkanzlei in der City von Hamburg. Davor arbeitete er viele Jahre lang als Zollinspektor in der Bundesfinanzverwaltung und als Berater für mittelständische Unternehmen und Konzerne. Seine Stärke: Er kennt sich auf beiden Seiten hervorragend aus und steht zusammen mit seinem Team den Unternehmen in einem sich stetig verändernden Umfeld beratend zur Seite.

Die Philosophie der Zollkanzlei

Wir sind Menschen, die Menschen beraten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zeichnen uns und unsere Arbeit aus. Neben der klassischen Anwaltstätigkeit suchen wir auch immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Als Partner auf Ihrem Weg möchten wir mehr als reiner Geschäftskontakt sein. Freundlichkeit ist daher jenes Attribut, auf das Sie zu jeder Zeit in der Zollkanzlei Peterka stoßen werden. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung durch Ihren Zollexperten für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nur eine vorausschauende Beratung mindert Risiken und eröffnet Chancen.

Aktuelles

Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) zur Modernisierung und zum Bürokratierabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 01. Mai 2024 in Kraft

Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft soll endlich kommen

Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.

Strom- und Energiesteuer: Aktueller Überblick zu den Änderungen bei den Steuerbegünstigungen zum 01. Januar 2024

Das Strom- und Energiesteuerrecht hat zum 1. Januar 2024 eine Reihe von Änderungen erfahren, welche die Mehrheit der bislang steuerlich begünstigten Unternehmen betreffen.