Wir überwinden Grenzen

Wer international erfolgreich sein will, der muss neue Wege beschreiten. Wege, die Grenzen überwinden und Strukturen verändern. Wann immer Grenzen überschritten und Handelsbeziehungen enger werden, wird auch die Rechtslage komplexer. Wir sind Ihr Partner auf diesem Weg. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerische Zukunft vorteilhaft gestalten können. Wir beraten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.

Mit unserem TÜRKEI DESK in Hamburg bieten wir Ihnen zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - für Ihren erfolgreichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei mit deren Anrainerstaaten.

2011 gründete Rechtsanwalt Thomas Peterka die Zollkanzlei in der City von Hamburg. Davor arbeitete er viele Jahre lang als Zollinspektor in der Bundesfinanzverwaltung und als Berater für mittelständische Unternehmen und Konzerne. Seine Stärke: Er kennt sich auf beiden Seiten hervorragend aus und steht zusammen mit seinem Team den Unternehmen in einem sich stetig verändernden Umfeld beratend zur Seite.

Die Philosophie der Zollkanzlei

Wir sind Menschen, die Menschen beraten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zeichnen uns und unsere Arbeit aus. Neben der klassischen Anwaltstätigkeit suchen wir auch immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Als Partner auf Ihrem Weg möchten wir mehr als reiner Geschäftskontakt sein. Freundlichkeit ist daher jenes Attribut, auf das Sie zu jeder Zeit in der Zollkanzlei Peterka stoßen werden. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung durch Ihren Zollexperten für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nur eine vorausschauende Beratung mindert Risiken und eröffnet Chancen.

Aktuelles

Stromsteuer: Neues GZD-Schreiben mit „Informationen zur quotalen Zuordnung steuerfreier Strommengen“

Die Generalzolldirektion (GZD) hat am 30. Mai 2023 ein neues Informationsschreiben zur quotalen Zuordnung steuerfreier Strommengen veröffentlicht.

BAFA: Antragstellung zur Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage bis zum 30. Juni 2023

Die Frist für die Antragstellung stromkosten- oder handelsintensiver Branchen zur Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für das Jahr 2024, die sog. Besondere Ausgleichsregelung, läuft noch bis zum 30. Juni 2023.

EuGH: Umfang der Steuerbefreiungen für Strom zur Stromerzeugung bei Kohlekraftwerken

Der EuGH hat mit Urteil vom 9. März 2023 in der Rechtssache RWE Power Aktiengesellschaft (C‑571/21) Stellung bezogen zum Umfang von Steuerbefreiungen für „Strom zur Stromerzeugung“ bei Kohlekraftwerken und dabei den Anwendungsbereich der Steuerbegünstigung deutlich weiter interpretiert als die deutsche Zollverwaltung.

Verspätete Umsetzung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über EMCS in einigen Mitgliedstaaten

Durch die neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sind verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse des steuerrechtlich freien Verkehrs ab dem 13. Februar 2023 mit einem vereinfachten elektonischen Verwaltungsdokument (EMCS) zu befördern.

Newsletter Anmeldung